Bundesfinanzhof 10. Senat 28 December 2010, X B 18/10

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Germany · · · 28-12-2010

Leitsatz 1. NV: Trägt der Steuerpflichtige, dem ein Bescheid öffentlich zugestellt wurde, vor, er sei telefonisch erreichbar gewesen, so bedarf es einer Auseinandersetzung mit diesem Vortrag. 2. NV: Es ist nicht ohne Nachfrage von einer wirksamen Erledigungserklärung auszugehen, wenn der Steuerpflichtige gleichzeitig einen der Erledigungserklärung widersprechenden Antrag stellt.

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