Bundesfinanzhof 10. Senat 19 October 2010, X R 9/09
Also known as
Germany · · · 19-10-2010
Leitsatz 1. NV: Ein Erlass dient nicht dazu, die Folgen schuldhafter Versäumnis von Rechtsbehelfsmöglichkeiten auszugleichen. 2. NV: Es gibt keine allgemeine Änderungsmöglichkeit von Steuerbescheiden für den Fall, dass der Steuerpflichtige steuermindernde Umstände zunächst für ein falsches Jahr geltend macht und dies erst nach Bestandskraft des Bescheides für das richtige Jahr erkennt.
Read the full text
This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit