Bundesfinanzhof 5. Senat 28 October 2010, V R 22/09
Also known as
Germany · · · 28-10-2010
Leitsatz NV: Es liegt keine Geschäftsveräußerung vor, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter für die einzelnen Mieteinheiten zu finden, um es im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund der bereits erfolgten Vermietung besser veräußern zu können. Verfahrensgang vorgehend FG Düsseldorf, 29.
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