Bundesfinanzhof 3. Senat 14 January 2011, III B 139/09
Also known as
Germany · · · 14-01-2011
Leitsatz NV: Ein Investitionszulagenbescheid kann wegen neuer Tatsachen auch dann geändert werden, wenn die maßgebliche Tatsache --hier: Zeitpunkt des Abschlusses von Baumaßnahmen-- der für die Festsetzung zuständigen Sachbearbeiterin unbekannt geblieben war, sie diese aber durch Einsicht in die von einer anderen Dienststelle geführte Einkommensteuerakte hätte erkennen können.
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