Bundesfinanzhof 9. Senat 27 January 2011, IX B 149/10

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Germany · · · 27-01-2011

Leitsatz NV: Ist der Steuerpflichtige Eigentümer mehrerer Wohnungen, die er zum Teil selbst nutzt und zum Teil vermietet, und macht er Aufwendungen für selbst vorgenommene Erhaltungsarbeiten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend, so muss er nachweisen (§ 9a Satz 1 EStG), in welcher Höhe und bei welchem seiner vermieteten Objekte er Erhaltungsaufwendungen getragen hat.

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