Bundesfinanzhof 5. Senat 2 February 2011, V B 141/09

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Germany · · · 02-02-2011

Leitsatz NV: Der vollständige Erlass von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass der Steuerpflichtige in der Hauptsache obsiegt und ein von ihm betriebenes Aussetzungsverfahren zu Unrecht erfolglos geblieben ist. Für die Prüfung, ob eine Aussetzung der Vollziehung wegen "unbilliger Härte" hätte erfolgen müssen, sind die Anforderungen zu beachten, die das BVerfG in den Beschlüssen vom 22.

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