Bundesfinanzhof 5. Senat 3 March 2011, V S 5/10

Also known as

Germany · · · 03-03-2011

Leitsatz 1. NV: Wird AdV für eine Nichtzulassungsbeschwerde begehrt, kommt eine Aussetzung der Vollziehung nur in Betracht, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist. 2. NV: Die Vollziehung eines Verwaltungsakts ist nicht stets auszusetzen, wenn eine den Verwaltungsakt betreffende Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hätte.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.