Bundesfinanzhof 1. Senat 12 January 2011, I R 91/09

Also known as

Germany · · · 12-01-2011

Leitsatz 1. NV: Eine steuerlich ausreichende Vermögensbindung liegt vor, wenn in der Satzung ein gemeinnütziger Zweck konkret benannt wird und Empfänger des Vermögens nur ein als gemeinnützig anerkannter Verein sein kann, der diesen satzungsmäßigen Zweck verfolgt und der die Mittel nur für diese Zwecke verwenden darf. 2.

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