Bundesfinanzhof 9. Senat 8 February 2011, IX R 53/10
Also known as
Germany · · · 08-02-2011
Leitsatz NV: Ein Aktionär ist, nachdem er einen Teil seiner Aktien veräußert hat und der ihm verbliebene Teil keine Sperrminorität sichert, grundsätzlich auch dann nicht mehr unternehmerisch an einer AG beteiligt, wenn der Erwerber ihm bindend angeboten hat, die Aktien zum Einkaufspreis (zurück) zu verkaufen. Verfahrensgang vorgehend Hessisches Finanzgericht, 22.
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