Bundesfinanzhof 4. Senat 14 April 2011, IV B 81/09
Also known as
Germany · · · 14-04-2011
Leitsatz NV: Beiderseitige Erklärung der Beteiligten, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, sind auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision möglich und zulässig. Die verfahrensrechtliche Wirkung der Erledigung aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen tritt jedoch nur ein, wenn die Beschwerde zulässig ist. Verfahrensgang vorgehend Hessisches Finanzgericht, 28.
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