Bundesfinanzhof 11. Senat 12 April 2011, XI B 27/11

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Germany · · · 12-04-2011

Leitsatz NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV hat Erfolg, wenn das FG ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Umsatzsteuerbescheids mit der Begründung verneint, die Grundsätze eines zu einem anderen Sachverhalt ergangenen - und überdies in der Literatur umstrittenen - BFH-Urteils seien auf den Streitfall zu übertragen und wenn es sodann die Beschwerde gegen seinen Beschluss

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