Bundesfinanzhof 1. Senat 28 March 2011, I B 152/10

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Germany · · · 28-03-2011

Leitsatz NV: Ein allgemeines Interesse an der Klärung der Rechtsfrage, ob eine sachliche Unbilligkeit vorliegt, wenn die der Steuerfestsetzung zu Grunde liegende Mindestbesteuerung dadurch ausgelöst wird, dass frühere rechtswidrige Steuerfestsetzungen zunächst zu einem erhöhten verbleibenden Verlustabzug geführt haben und ihre spätere Rückabwicklung einen entsprechend erhöhten Ertrag auslöst,

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