Bundesfinanzhof 1. Senat 19 April 2011, I B 166/10

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Germany · · · 19-04-2011

Leitsatz 1. NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Ausschluss der Berücksichtigung von Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 KStG 2002 a.F. nicht davon abhängig ist, dass die steuerpflichtige Körperschaft tatsächlich Einnahmen oder Gewinne aus den betreffenden Geschäftsanteilen oder aus deren Veräußerung erwirtschaftet (Bestätigung des Senatsurteils vom 13.

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