Bundesfinanzhof 3. Senat 7 April 2011, III R 77/09

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Germany · · · 07-04-2011

Leitsatz 1. NV: Ein im Ausland geborenes Kind begründet nicht bereits ab seiner Geburt einen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung im Inland, wenn sich die Mutter gut 18 Monate im Ausland aufhält und das Kind erstmals nach mehr als einem Jahr nach seiner Geburt in die elterliche Wohnung gebracht wird. Auf die Gründe für den Auslandsaufenthalt kommt es nicht an. 2.

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