Bundesfinanzhof 3. Senat 23 May 2011, III B 211/10
Also known as
Germany · · · 23-05-2011
Leitsatz 1. NV: Ein Einkommensteueränderungsbescheid, mit dem das FA die Stpfl. erstmals einzeln zur Einkommensteuer veranlagt, nachdem es diese zuvor mit ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusammen veranlagt hatte, ist wegen ernstlicher Zweifel von der Vollziehung auszusetzen. 2. NV: Einzel- und Zusammenveranlagung sind wesensverschiedene Veranlagungsformen.
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