Bundesfinanzhof 8. Senat 7 June 2011, VIII B 183/10

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Germany · · · 07-06-2011

Leitsatz 1. NV: Die gerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung gebietet keine erneute Vernehmung eines Zeugen der bereits im Strafverfahren umfangreich ausgesagt hat, wenn die Strafakten einwendungsfrei in den FG-Prozess eingeführt sind und der die Vernehmung beantragende Beteiligte nicht darlegt, dass der Zeuge nunmehr etwas anderes bekunden soll. 2.

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