Bundesfinanzhof 8. Senat 7 June 2011, VIII B 183/10
Also known as
Germany · · · 07-06-2011
Leitsatz 1. NV: Die gerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung gebietet keine erneute Vernehmung eines Zeugen der bereits im Strafverfahren umfangreich ausgesagt hat, wenn die Strafakten einwendungsfrei in den FG-Prozess eingeführt sind und der die Vernehmung beantragende Beteiligte nicht darlegt, dass der Zeuge nunmehr etwas anderes bekunden soll. 2.
Read the full text
This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit