Bundesfinanzhof 11. Senat 1 June 2011, XI B 104/10
Also known as
Germany · · · 01-06-2011
Leitsatz NV: Der im Inland ansässige Leistungsempfänger schuldet die Steuer für eine Leistung eines Unternehmens mit Sitz im Ausland nicht, wenn objektiv feststeht, dass diese Leistung von dessen inländischer Zweigniederlassung erbracht wurde, und zwar unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger subjektive Zweifel hinsichtlich der Ansässigkeit des Leistenden hatte oder hätte haben müssen.
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