Bundesfinanzhof 9. Senat 25 May 2011, IX R 25/10

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Germany · · · 25-05-2011

Leitsatz NV: Vereinbaren Eheleute, dass einer von ihnen als Treuhänder für Rechnung des Treugeber-Ehegatten ein Darlehen zur Finanzierung von dessen vermieteter Immobilie aufnimmt, so wird der Treuhandvertrag nicht tatsächlich auf Rechnung des Treugeber-Ehegatten durchgeführt und ist deshalb auch steuerrechtlich mit der Folge entsprechender Aufwandszurechnung nicht anzuerkennen, wenn der

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