Bundesfinanzhof 11. Senat 16 June 2011, XI B 103/10

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Germany · · · 16-06-2011

Leitsatz NV: Im Rahmen der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge gilt ein PKW als neu, wenn er nicht mehr als 6000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Danach ist der Zustand des Fahrzeugs - z.B. ob es beschädigt ist - unerheblich.

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