Bundesfinanzhof 10. Senat 20 July 2011, X S 20/11
Also known as
Germany · · · 20-07-2011
Leitsatz 1. NV: Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 133a FGO liegt nicht vor, wenn der BFH die Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei einer Beschwerdebegründung, die im Stile einer Revisionsbegründung gehalten ist, aber keine Subsumtion unter die gesetzlichen Zulassungsgründe enthält, nicht als erfüllt ansieht. 2.
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