Bundesfinanzhof 7. Senat 17 May 2011, VII R 43/10
Also known as
Germany · · · 17-05-2011
Leitsatz NV: Für die zolltarifliche Einreihung eines Camcorders, dessen sog. dv-in-Funktion im Zeitpunkt der Einfuhr nicht aktiviert ist, später aber aktiviert werden kann, kommt es (u.a.) darauf an, ob die dv-in-Funktion leicht und ohne materielle Änderungen am Gerät freigeschaltet werden kann. Es ist unerheblich, wer die dv-in-Funktion nach der Einfuhr des Camcorders freischaltet.
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