Bundesfinanzhof 10. Senat 28 June 2011, X B 146/10
Also known as
Germany · · · 28-06-2011
Leitsatz 1. NV: Ein gerichtlicher Vergleich über ein Rechtsverhältnis stellt kein rückwirkendes Ereignis dar, weil durch einen solchen Vergleich der Streit oder die Ungewissheit der Beteiligten über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt, aber nicht ein Lebenssachverhalt rückwirkend anders gestaltet wird. 2.
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