Bundesfinanzhof 1. Senat 25 July 2011, I B 10/11

Also known as

Germany · · · 25-07-2011

Leitsatz 1. NV: Mit der Ablehnung kann nur das Ziel verfolgt werden, den abgelehnten Richter an einer weiteren Tätigkeit in dem betreffenden Verfahren zu hindern. Ein Rechtschutzbedürfnis für eine Richterablehnung besteht daher nicht mehr, wenn keine Entscheidung des Richters mehr aussteht. 2.

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