Bundesfinanzhof 10. Senat 13 July 2011, X B 254/10

Also known as

Germany · · · 13-07-2011

Leitsatz 1. NV: Ein Beteiligter kann eine Wahrunterstellung zu seinen Gunsten nicht als Sachaufklärungsmangel rügen. 2. NV: Will das FG seine Entscheidung zum Nachteil eines Beteiligten darauf stützen, dass bestimmte Fragen nicht beantwortet seien, so muss es sie aufzuklären versuchen und dem Beteiligten Gelegenheit geben, sie zu beantworten. 3.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.