Bundesfinanzhof 4. Senat 30 June 2011, IV R 30/09
Also known as
Germany · · · 30-06-2011
Leitsatz NV: Der Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist für die Wertgrenze bei Sonder- und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe einkommensteuerrechtlich zu bestimmen. Der im Einheitswert enthaltene Wohnwert ist daher nach § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F. nicht zu berücksichtigen, wenn der Wohnteil ertragsteuerlich zum Privatvermögen gehört.
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