Bundesfinanzhof 8. Senat 29 August 2011, VIII B 24/11

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Germany · · · 29-08-2011

Leitsatz 1. NV: Eine Klage darf nicht wegen Unklarheiten des Sachverhalts abgewiesen werden, solange das FG keinen hinreichenden Versuch der Sachaufklärung unternommen hat. 2. NV: Allein wegen fehlenden Nachweises von Einnahmen aus Vermietung (eines geerbten Hauses) während eines Zeitraums von drei Monaten kann nicht auf fehlende Einkünfteerzielungsabsicht geschlossen werden.

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