Bundesfinanzhof 1. Senat 15 September 2011, I R 53/10

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Germany · · · 15-09-2011

Leitsatz NV: Einwendungen gegen die Höhe von Einnahmen aus Kapitalvermögen sind Gegenstand des Rechtsstreits um die Höhe der Einkommensteuerfestsetzung. Es handelt sich dabei nicht um Einwendungen, die sich auf die in § 51a Abs . 2 EStG geregelten Modifikationen der Maßstabsteuer beziehen, welche ausschließlich der Bemessung der Kirchensteuer als Zuschlagsteuer dienen.

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