Bundesfinanzhof 6. Senat 5 October 2011, VI R 49/10

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Germany · · · 05-10-2011

Leitsatz 1. NV: Aufwendungen für einen Kuraufenthalt, der aufgrund von Erkrankungen medizinisch angezeigt ist, können unmittelbare Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. 2. NV: Auch Kosten einer Sauerstofftherapie und der Erwerb des Wasserionisierers kann eine außergewöhnliche Belastung begründen.

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