Bundesfinanzhof 6. Senat 27 July 2011, VI R 62/10
Also known as
Germany · · · 27-07-2011
Leitsatz NV: Bei der Prüfung der Bedürftigkeit eines Unterhaltsempfängers im Ausland trifft den Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO eine erhöhte Sachaufklärungspflicht. Ob der Unterhaltsempfänger seiner Erwerbsobliegenheit nachgekommen ist, ist durch Vorlage von Beweismitteln darzutun, die einen objektivierten Nachweis der Erwerbsbemühungen ermöglichen.
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