Bundesfinanzhof 10. Senat 28 September 2011, X B 35/11

Also known as

Germany · · · 28-09-2011

Leitsatz 1. NV: Das FG verletzt seine Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, wenn es in einem Verfahren, in dem zwischen den Beteiligten streitig ist, ob die Kläger einen Reitstall mit Einkunftserzielungsabsicht betrieben haben, zwar die Einkunftserzielungsabsicht bejaht, aber ohne vorherigen Hinweis oder sonstige Ermittlungen einen Privatnutzungsanteil der Pferde griffweise

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.