Bundesfinanzhof 4. Senat 20 October 2011, IV B 146/10

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Germany · · · 20-10-2011

Leitsatz 1. NV: Es ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass eine Betriebsaufgabe sowohl einer originär gewerblichen als auch einer gewerblich geprägten Personengesellschaft mit solchen Vorgängen beginnt, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind. 2.

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