Bundesfinanzhof 8. Senat 9 August 2011, VIII R 4/09
Also known as
Germany · · · 09-08-2011
Leitsatz 1. NV: Reisekosten, deren berufliche Veranlassung nicht dargelegt ist, sind unabhängig vom ungeklärten Verbleib der Kostenbelege steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. 2. NV: Nutzt ein Schauspieler einen Raum in der eigenen Wohnung, der in einer für Arbeitszimmer typischen Weise möbliert und ausgestattet ist, für berufliche Zwecke, die keine spezielle andere Ausstattung erfordern (u.a.
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