Bundesfinanzhof 8. Senat 22 December 2011, VIII B 251/09
Also known as
Germany · · · 22-12-2011
Leitsatz NV: Weist der konkrete Einzelfall besondere tatsächliche Umstände auf, die darauf hindeuten, dass das FA bei Erlass einer Prüfungsanordnung sich möglicherweise von nicht sachgerechten, über die mitgeteilten Ermessungserwägungen hinausreichenden Gründen leiten ließ, kann es die Aufklärungspflicht des FG gebieten, dem weiter nachzugehen.
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