Bundesfinanzhof 3. Senat 9 December 2011, III B 67/11
Also known as
Germany · · · 09-12-2011
Leitsatz 1. NV: Die Rüge der überlangen Verfahrensdauer erfordert Ausführungen dazu, inwieweit das angefochtene Urteil bei einer Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt anders ausgefallen wäre. 2. NV: Hat der Kläger die Nichtvernehmung von Zeugen nicht gerügt, kann er sich nicht im Nachhinein darauf berufen, durch die Verfahrensdauer sei es zu einem Verlust von Beweismitteln gekommen. 3.
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