Bundesfinanzhof 8. Senat 21 December 2011, VIII B 110/11

Also known as

Germany · · · 21-12-2011

Leitsatz 1. NV: Eine Überraschungsentscheidung ist nicht gegeben, wenn eine streitige Frage zwischen den Beteiligten im finanzgerichtlichen Verfahren schriftsätzlich kontrovers erörtert worden ist und sowohl im Erörterungstermin als auch in der mündlichen Verhandlung zwischen dem Gericht und den Beteiligten zur Sprache gekommen ist. 2. NV: Die Frage, "ob Teile des gem. § 4 Abs.

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