Bundesfinanzhof 8. Senat 12 December 2011, VIII B 83/11

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Germany · · · 12-12-2011

Leitsatz 1. NV: Eine NZB ist nicht wegen Nichtberücksichtigung maßgeblichen Klägervortrags begründet, wenn sich das angefochtene Urteil im Ergebnis als richtig darstellt. 2. NV: Eine wirksame gebildete Ansparrücklage kann nicht mit Rückwirkung für die auf das Jahr ihrer Bildung erfolgte bestandskräftige Steuerfestsetzung aufgelöst werden. 3.

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