Bundesfinanzhof 10. Senat 14 December 2011, X B 85/11

Also known as

Germany · · · 14-12-2011

Leitsatz 1. NV: Rechtsfragen, die sich nur stellen können, wenn von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden, es ei denn, dass in Bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben werden oder dass die Bindung des BFH an den festgestellten Sachverhalt aus anderen Gründen entfällt. 2.

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