Bundesfinanzhof 8. Senat 21 December 2011, VIII B 30/11
Also known as
Germany · · · 21-12-2011
Leitsatz 1. NV: Das FG ist nicht gehalten, krankheitsbedingt die Frist zur Begründung der Klage zu verlängern, wenn das vom Kläger eingereichte ärztliche Attest im Zeitpunkt seines Eingangs bei Gericht bereits älter ist als drei Wochen und der Kläger zudem bekundet, es gehe ihm wieder besser und er sei verhandlungsfähig. 2.
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