Bundesfinanzhof 7. Senat 11 January 2012, VII B 171/11

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Germany · · · 11-01-2012

Leitsatz 1. NV: Über die Zulässigkeit einer Beschwerde kann der BFH vorab durch einen Zwischenbeschluss entscheiden. 2. NV: Enthält der Beschluss des FG, mit dem die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids aufgehoben wird, keinen Hinweis auf eine zeitliche Befristung, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Aufhebung der Vollziehung bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens

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