Bundesfinanzhof 10. Senat 15 December 2011, X B 138/10

Also known as

Germany · · · 15-12-2011

Leitsatz NV: Wird ein Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, die jede für sich das Entscheidungsergebnis tragen, kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird und vorliegt. Verfahrensgang vorgehend FG Münster, 26.

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