Bundesfinanzhof 9. Senat 3 February 2012, IX B 126/11

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Germany · · · 03-02-2012

Leitsatz 1. NV: Die Rechtsfrage nach Einordnung des (möglichen) Nebeneinanders von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag ist geklärt. Sie ist auch nicht grundsätzlich bedeutsam, weil das FG bei der Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen die --regelmäßig nicht klärungsbedürftigen-- Umstände des Einzelfalles als Tatfrage zu berücksichtigen hat. 2.

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