Bundesfinanzhof 5. Senat 2 November 2011, V B 46/11
Also known as
Germany · · · 02-11-2011
Leitsatz NV: Die Abrechnung gegenüber dem Leistungsempfänger erfordert, dass dieser auch in der Rechnung bezeichnet ist. Dementsprechend kann z.B. eine Personengesellschaft aus einer Rechnung, die nur auf einen Gesellschafter ausgestellt worden ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfängerin enthält.
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