Bundesfinanzhof 1. Senat 13 March 2012, I R 46/11

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Germany · · · 13-03-2012

Leitsatz 1. NV: Ein Berufsverband kann auch dann von der Körperschaftsteuer befreit sein, wenn seine Mitglieder nicht aus derselben Branche stammen. Die Steuerbefreiung setzt nicht voraus, dass der Berufsverband sowohl ideelle als auch wirtschaftliche Interessen eines Wirtschaftszweiges vertritt. Es reicht aus, wenn allgemeine Interessen wirtschaftlicher Art wahrgenommen werden. 2.

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