Bundesfinanzhof 7. Senat 20 February 2012, VII B 146/11

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Germany · · · 20-02-2012

Leitsatz 1. NV: Wird Branntwein aus einem Steuerlager entfernt, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt, entsteht nach § 136 Abs. 1 BranntwMonG selbst dann die Steuer, wenn das Erzeugnis in ein Drittland ausgeführt werden soll. 2. NV: Will der Wirtschaftsbeteiligte diese Rechtsfolge vermeiden, kann er das Erzeugnis unter Steueraussetzung ausführen. 3.

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