Bundesfinanzhof 3. Senat 12 April 2012, III B 97/11

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Germany · · · 12-04-2012

Leitsatz 1. NV: Die Frage, wann besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass ein auswärts studierendes Kind dauerhaft vom elterlichen Haushalt getrennt ist, kann nicht allgemein in einem Revisionsverfahren geklärt werden. 2. NV: Eine Überraschungsentscheidung ist nicht darin zu sehen, dass das Gericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders einschätzt als der Kläger.

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