Bundesfinanzhof 11. Senat 7 March 2012, XI B 97/10
Also known as
Germany · · · 07-03-2012
Leitsatz NV: Die Revision ist nicht wegen Divergenz zuzulassen, wenn das FG der Klage mit der Begründung stattgegeben hat, das FA habe nicht die wirksame öffentliche Bekanntgabe der Bescheide nachgewiesen, nachdem zuvor ein anderer Senat im Aussetzungsverfahren Zweifel an der Einhaltung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung verneint hatte.
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