Bundesfinanzhof 3. Senat 23 April 2012, III B 187/11

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Germany · · · 23-04-2012

Leitsatz 1. NV: Wendet sich ein Steuerpflichtiger im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Einkommensteuerbescheid, durch den er entgegen seinem Antrag nicht zusammen mit seinem Lebenspartner, sondern einzeln zur Einkommensteuer veranlagt worden ist, so ist nicht ein Antrag auf Aussetzung, sondern auf Aufhebung der Vollziehung statthaft, wenn die für ihn abgeführten Lohnsteuerbeträge

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