Bundesfinanzhof 9. Senat 29 February 2012, IX R 13/11

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Germany · · · 29-02-2012

Leitsatz NV: Ob bei einem geschlossenen Immobilienfonds die Anleger echte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Art und Weise von Modernisierungsmaßnahmen habe oder sich lediglich aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks beteiligen, auf dessen Gestaltung sie keinen Einfluss hatten, entscheidet das FG im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles.

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