Bundesfinanzhof 3. Senat 9 May 2012, III B 198/11

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Germany · · · 09-05-2012

Leitsatz NV: Für die Frage, ob ein Wirtschaftsgut die für die Einordnung als geringwertiges Wirtschaftsgut erforderliche Voraussetzung, dass es einer selbständigen Nutzung fähig ist, erfüllt, kommt es nicht auf eine generalisierende Betrachtung bestimmter Arten von Wirtschaftsgütern nach der Verkehrsauffassung an, sondern auf die konkrete betriebliche Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts in dem

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