Bundesfinanzhof 6. Senat 16 April 2012, VI B 136/11

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Germany · · · 16-04-2012

Leitsatz NV: Eine Kürzung von Einkünften des Unterhaltsempfängers um Unterhaltszahlungen an Kinder kommt nur in Betracht, wenn eine gesetzliche Pflicht zu entsprechenden Zahlungen besteht. Besteht keine Barunterhaltsverpflichtung, stehen dem Elternteil seine gesamten Einkünfte und Bezüge zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung.

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